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F901 (F901)
BESONDERE BEDINGUNG F901
WIEDERAUFBAUKLAUSEL
Wird nach einem Brandschaden ein versichertes Objekt an einer anderen Stelle innerhalb Österreichs
wieder aufgebaut, so wird
KFZ in ruhendem Zustand auf dem Versicherungsgrundstück (F28)
g ist nur in ruhendem Zustand und nur auf dem in der Polizze genannten
Grundstück versichert. Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die
Inbetriebsetzung des Motors - auch im Einstellraum
Räucherkammern (F78) (F78)
Die Räucherkammer (Räucherkammer, Selchkammer, Räucherapparat) und deren Inhalt sind
auch gegen Brandschäden, die mit dem Räucherbetrieb zusammenhängen, versichert.
Die Räucherkammer muß den behördlichen
Fahrzeuge ruhend (F128)
Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) ist
der Versicherungswert der Verkehrswert.
Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Motors - auch im
Einstellraum
ALKB1995 (ALKB1995)
Hagel, Lawine, Schneedruck und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h);
1.2. Brand oder Explosion
1.3. Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;
[...] nicht behördlich Anordnungen entgegenstehen, zu befolgen hat;
2.4. daß ein Schaden der durch Brand, Explosion, Raub, Diebstahl oder unbefugten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen entsteht