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Fahrzeuge ruhend (F128)
Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) ist
der Versicherungswert der Verkehrswert.
Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Motors - auch im
Einstellraum
ZL96 (ZL96)
Balkonverkleidungen
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
1.2. Die Versicherung der VIEHBESTÄNDE umfaßt den gesamten jeweils vorhandenen [...] Heu und ähnliche Futtermittel, ausreichend zu trocknen
und in den für eine wirksame Brandverhütung erforderlichen Zeitabständen die Futterstöcke zu
beobachten und die Temperatur der Fu
ZB0 (ZB0)
en eines als Sach-
schaden geltenden Brand-, Explosions- oder Löschwasserschadens sind. Sachschäden im Sinne des
Art. 1 (2) AFBUB sind auch Brand- und Explosionsschäden, die außerhalb der von
Räucherkammern (FBU27) (FBU27)
1 (2) der Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-
Bedingungen (AFBUB) gelten Brandschäden an der Räucherkammer (Räucherkammer, Selchkammer, Räucherap-
parat) und deren Inhalt die mit
Kassenbotenberaubung (E143)
EINBRUCH - E143
KASSENBOTENBERAUBUNG - HAFTUNGSERWEITERUNG AUF SCHÄDEN
DURCH BRAND, BLITZSCHLAG UND EXPLOSION
In Erweiterung der Zusatzbedingungen für die Beraubungsversicherung [...] bzw. von ihm in Fahrzeu-
gen mitgeführten, gemäß der vorliegenden Polizze versicherten Werte durch Brand, Blitzschlag und Ex-
plosion.
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