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Wetterwarnungen (DH1713.16)
ausgenommen bei Vorsatz - keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernommen.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten (KG3002.12)
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UND OBLIEGENHEITEN FÜR KG3002.12
KÜHLHÄUSER UND GEWERBLICHE ANLAGEN
Bei der Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen hat der Versicherungsn
Beraubung am Versicherungsort E805 (E805)
gegen andere am Tatort anwesende Personen richten,
1.3. Sachen, die ein Täter wegnimmt oder deren Herausgabe er erzwingt, müssen sich zum Zeitpunkt
der Tat am Tatort befinden.
2. Soweit
Indirekte Blitzschäden - Var. 1 - Grundschutz (Fe3001.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Grundschutz - Fe3001.15
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags mi
Wetterwarndienst per SMS (St5150.16)
ausgenommen bei Vorsatz - keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernommen.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Ver-
sicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)