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Elektrische Freileitungen (St5129.18)
STURM - Elektrische Freileitungen - St5129.18
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der verein
Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (F77)
SONSTIGEN ERHITZUNGSANLAGEN
Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt sind auch dann zu erset-
zen, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht.
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Balkonblumen, Blumengefäße (H52.1)
HAUSHALT H52.1
BLUMENGEFÄSSE
In Erweiterung des Art. 3 Pkt. 4 ABH erstreckt sich der Versicherungsschut
Balkonblumen, Blumengefäße (H701)
HAUSHALT - Balkonblumen, Blumengefäße - H701
In Erweiterung des Art. 3 Pkt. 4 ABH erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Balkonblumen und Blumengefässe bis zur Höhe der vereinbaren und auf
Schäden durch Kondenswasser in Lüftungsrohren (L827.2) (L827.2)
LEITUNGSWASSER BESONDERE BEDINGUNG L827.2
Schäden durch Kondenswasser in Lüftungsrohren
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