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Balkonblumen, Blumengefäße (H52.1)
HAUSHALT H52.1
BLUMENGEFÄSSE
In Erweiterung des Art. 3 Pkt. 4 ABH erstreckt sich der Versicherungsschut
Balkonblumen, Blumengefäße (H701)
HAUSHALT - Balkonblumen, Blumengefäße - H701
In Erweiterung des Art. 3 Pkt. 4 ABH erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Balkonblumen und Blumengefässe bis zur Höhe der vereinbaren und auf
Schäden durch Kondenswasser in Lüftungsrohren (L827.2) (L827.2)
LEITUNGSWASSER BESONDERE BEDINGUNG L827.2
Schäden durch Kondenswasser in Lüftungsrohren
In Abänderung des Art. 1.1. der AWB sind Schäden durch Kondenswasseraustr
Trocken- und Erhitzungsanlagen (F177.1)
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (ausgenommen Wasch-, Koch- und Textil-
trocknungsgeräte) und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
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Seng- und Schmorschäden (F854)
FEUER F854
Seng- und Schmorschäden
In Abänderung von Artikel 2 Pkt.3 der AFB sind Seng- und Schmorschäden an den versicher