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Trocken- und Erhitzungsanlagen (F177.1)
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (ausgenommen Wasch-, Koch- und Textil-
trocknungsgeräte) und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
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Seng- und Schmorschäden (F854)
FEUER F854
Seng- und Schmorschäden
In Abänderung von Artikel 2 Pkt.3 der AFB sind Seng- und Schmorschäden an den versicher
Seng- und Schmorschäden (F141)
FEUER - Seng- und Schmorschäden - F141
In Abänderung von Artikel 2 Pkt.3 der AFB sind Seng- und Schmorschäden an den versicherten
Gebäudebestandteilen auf erstes Risiko bis zur Höhe der vereinbarten
Seng- und Schmorschäden (ZHF24)
FEUER ZHF24
SENG- UND SCHMORSCHÄDEN
In Abänderung von Artikel 2 Pkt.3 der AFB sind Seng- und Schmorschäden an den vers
Kaminbrand (F109)
FEUER F109
Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kamin-