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Kaminbrand (ZHF22)
FEUER
ZHF22
KAMINBRAND
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kamin-
brand bis zur Höhe der vereinbarten un
Ölklausel MB52 (MB52)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG $
Ölklausel
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei den in der Polizze separat angeführten
Elektrische Freileitungen (Fe1105.15)
FEUER - Elektrische Freileitungen - Fe1105.15
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (LW1139.15)
LEITUNGSWASSER - Einrichtung und Inhalt im Rohbau - LW1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AWB bis zu der vereinbarten und auf d
Witterungsniederschläge aus Dachableitungen (H44.1) (H44.1)
HAUSHALT H44.1
WITTERUNGSNIEDERSCHLÄGE
In Erweiterung des Art. 2 Pkt. 2.6. der ABH sind Schäden verursacht