Suche
Tätigkeit an unbeweglichen Sachen (AH415) (AH415)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE HAFTPFLICHT AH415
TÄTIGKEITEN AN UNBEWEGLICHEN SACHEN
1. Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an jenen Teilen von unbeweglic
Reine Vermögensschäden (AH416) (AH416)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH416
REINE VERMÖGENSSCHÄDEN
1. Reine Vermögensschäden sind abweichend von Art. 1 AHVB mitversichert.
Diese Deckun
Schadenersatzverpflichtungen nach dem Wasserrechtsgesetz (AH417) (AH417)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sac
Ärzte (AH340) (AH340)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH340
ÄRZTE
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer auf-
gru
Ärztliche Leiter (Anordnungen an Krankenhausärzte) (AH341) (AH341)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH341
ÄRZTLICHE LEITER, ANORDNUNGEN AN KRANKENHAUSÄRZTE
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Besonderer Bedingung Nr. 3