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Ausschluss Feuerrisiko (CS3002.12)
erstreckt sich, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache nicht auf
Schäden, die eingetreten sind durch Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der
beim Löschen und Retten entstehenden Schäden)
Besondere Bedingung für den Einschluss des Feuerrisikos (BW-S4.1)
subsidiär auch auf Schäden an oder Verlust
der versicherten Sachen (ausgenommen Altbauten) durch Brand, Blitzschlag und Explosion
erstreckt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1
Ausschluss des Feuer-Risikos (CD3002.12)
erstreckt sich, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache nicht auf
Schäden, die eingetreten sind durch Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art (einschließlich
der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden)
Milchgeldersatz (F826)
nachgewiesenen Ko-
sten des Milchzukaufs herangezogen.
Die Haftungszeit beträgt nach einem Brandschaden ....................... 30 Tage
bei Stromtod ......................
Mitversicherung von Feuerschäden an Mopeds (H50)
HAUSHALT H50
BRAND, BLITZSCHLAG, EXPLOSION FÜR MOPEDS
Mopeds sind in ruhendem oder fahrendem Zustand innerhalb [...] zur Höhe der
vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme gegen Schäden durch Brand, Blitz-
schlag und Explosion versichert. Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden, die