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U852-99 (U852-99)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 852-99
Dauernde Unfallinvalidität mit einfachem Freizeitschutz
ab einem Invaliditätsgrad von 50%
Eine Leistung für dauernde Invalidität wird
U853-99 (U853-99)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 853-99
Indexvereinbarung
1. Die Versicherungssummen werden jeweils um den Prozentsatz erhöht, der der Erhöhung des Verbrau-
cherpreisindex
Genesungsbeitrag (U825-95.1) (U825-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 825-95.1
Genesungsbeitrag
Genesungsbeitrag wird geleistet, wenn sich der Versicherte wegen eines Versicherungsfalles mehr als
14 Tage unu
Herzinfarkt, Schlaganfall und Bewußtseinsstörungsklausel (U826.2) (U826.2)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U826. 2
Herzinfarkt, Schlaganfall und Bewußtseinsstörung
Artikel 17, Pkt. 8. und 9. der Allgemeine
Herzinfarkt, Schlaganfall und Bewußtseinsstörungsklausel (U826-95.1) (U826-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 826-95.1
Herzinfarkt, Schlaganfall und Bewußtseinsstörung
Artikel 17, Pkt. 8. und 9. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfa