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Dachlawinen und Schneerutsch (St102)
STURM St102
Dachlawinen und Schneerutsch
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB) erst
Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (F165)
FEUER - Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen - F165
In Erweiterung der Deckung für indirekte Blitzschäden erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf elektrische Anlagen samt E-Installation (z
Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (ZHF65.1)
FEUER ZHF65.1
INDIREKTE BLITZSCHÄDEN AN AUSZENANLAGEN
In Erweiterung der Deckung für indirekte Blit
Verkehrssicherungsmaßnahmen (TIG024.14)
ngsfalles eine Gefahr für den Straßenverkehr innerhalb
oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt
Kurzfristige Sanierungsmaßnahmen (M3831) (M3831)
LEITUNGSWASSER KURZFRISTIGE
SANIERUNGSMASSNAHMEN (M3831)
In Erweiterung des Art. 3 (2.1) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Lei