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Wasserkraftanlagen (Einschluß) MB49.2 (MB49.2)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB49.2
Wasserkraftanlagen (Einschluß)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden an den in der
Einfriedungen (ZHF11.1)
FEUER ZHF11.1
GRUNDSTÜCKSEINFRIEDUNGEN
Schäden an baulichen Einfriedungen oder lebenden Gartenzäunen an der
Erweitertes Kurzschlussrisiko (CS4013.18)
ELEKTROGERÄTE - Erweitertes Kurzschlussrisiko - CS4013.18
Abweichend von Artikel 3, Punkt 2.2 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von ele
Selbstbehalt 20 % jeden Schadensbetrages MB40.2 (MB40.2)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB40.2
Selbstbehalt 20% jeden Schadenbetrages
Abweichend von Artikel 6(1) der Allgemeinen Bedingunge
Selbstbehalt 10 % jeden Schadensbetrages MB40.1 (MB40.1)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB40.1
Selbstbehalt 10 % jeden Schadenbetrages
Abweichend von Artikel 6(1) der Allgemeinen Bedingung