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Grundstückseinfriedungen (St120)
STURM - Grundstückseinfriedungen - St120
Schäden an baulichen Einfriedungen oder lebenden Gartenzäunen an der Grundstückgrenze
- verursacht durch ein versichertes Schadenereignis,
sind einschließl
Selbstbehalt 20 % jeden Schadensbetrages MB40.2 (MB40.2)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB40.2
Selbstbehalt 20% jeden Schadenbetrages
Abweichend von Artikel 6(1) der Allgemeinen Bedingunge
Selbstbehalt 10 % jeden Schadensbetrages MB40.1 (MB40.1)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB40.1
Selbstbehalt 10 % jeden Schadenbetrages
Abweichend von Artikel 6(1) der Allgemeinen Bedingung
Kulturen und Obstbäume (F106)
FEUER F106
Kulturen und Obstbäume
Werden bei einem Brand durch die Hitzeeinwirkung durch herabfallende Gebäudeteile,
Verpuffungsschäden an und durch Kachelöfen (M4151) (M4151)
FEUER
BESONDERE BEDINGUNG M4151
Verpuffungsschäden
Schäden an oder durch Kachelöfen durch Verpuffung gelten in Erweiterung der AFB mitversichert. Dar