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Mitversicherung von Kulturen (ZHF12)
FEUER ZHF12
KULTUREN
Werden Kulturen, Bäume und/oder Sträucher bei oder infolge eines versicherten
Fußboden- und Wandheizungen/Solaranlagen (L102)
LEITUNGSWASSER L102
Fußboden- und Wandheizungen/Solaranlagen
Schäden an oder durch das Wärmeabgabesytem von Fußboden- und Wandheizungen und/
Ausschluss Feuer (CS6.1)
COMPUTER/E-GERÄTE - Ausschluss des Feuer-Risikos - CS6.1
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräte
Fußboden-/Wandheizung, Solar-, Sprinkleranlage, Schwimmbecken (L822.1)
LEITUNGSWASSER L822.1
Abweichend von Art. 2 der AWB sind folgende Schäden mitversichert:
- Schäden am oder durch das Wärmeabgabesyst
Tätigkeiten an unbeweglichen Sachen (AH315) (AH315)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE HAFTPFLICHT AH315
TÄTIGKEITEN AN UNBEWEGLICHEN SACHEN
1. Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an jenen Teilen von unbeweglic