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Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009.2 (VBKRV2009.2)
Österreichs empfohlenen Modifikationen. Diese Risikoprämien können auch negativ sein und erhöhen in
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diesem Fall Ihre Deckungsrückstellung.
Für die Übernahme erhöhter Risiken - insbesondere wegen [...] § 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 Pflichten des Versicherungsnehmers
§ 3 Umfang des Versicherungsschutzes
§ 4 Beginn des Versicherungsschutzes
§ 5 Risikoprämie, Kosten [...] § 16 Vertragsgrundlagen
§ 17 Anwendbares Recht
§ 18 Aufsichtsbehörde
§ 19 Erfüllungsort
§ 20 Rentenwahlrecht
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Sprachliche Gleichbehandlung
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 21% (U820.4)
gilt die Zeit vom Baubeginn bis zum Bezug des Gebäudes (= Beginn der
gesetzlichen Meldepflicht).
3. Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, die einer versicherten Person während der Arbeit an
dem [...] eistung gemäß Artikel 7 wird erst dann erbracht, wenn der Grad der dauernden
Invalidität mehr als 20 % beträgt.
5. Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen, die dauernd vollständig
RWP-Rohbau-Unfallversicherung (U819.1) (U819.1)
gilt die Zeit vom Baubeginn bis zum Bezug des Gebäudes (= Beginn der gesetzli-
chen Meldepflicht).
3. Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, die einer versicherten Person während der Arbeit an
dem [...] stung gemäß Artikel 7 wird erst dann erbracht, wenn der Grad der dauernden Inva-
lidität mehr als 20 % beträgt.
5. Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen, die dauernd vollständig
Rohbau-Unfallversicherung (U820.1) (U820.1)
gilt die Zeit vom Baubeginn bis zum Bezug des Gebäudes (= Beginn der gesetzli-
chen Meldepflicht).
3. Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, die einer versicherten Person während der Arbeit an
dem [...] stung gemäß Artikel 7 wird erst dann erbracht, wenn der Grad der dauernden Inva-
lidität mehr als 20 % beträgt.
5. Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen, die dauernd vollständig
Vertragsinhalt der Leitungswasserversicherung im Superschutz (LPSL-96) (LPSL-96)
Versicherungen gegen Leitungswasserschäden die
Kosten für das Einziehen einer Heizungsschlaufe ersetzt.
3. Ableitungen
In Erweiterung des Art. 1, Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherungen [...] außerhalb der Gebäude ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache auf erstes Risiko bis
maximal ATS 20.000,-- (EUR 1.453,46) mitversichert.
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