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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit externer Kapitalgarantie - 2010.1 (VBPZV2010.1)
hutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht -; abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen - weltweit und
unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Ausschließlich den [...]
- 8 -
Auszug aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG):
Bundesgesetzblatt Nr. 400/1988 in der Fassung Bundesgesetzblatt I Nr. 151/2009
Gesetzliche Bestimmungen zur prämienbegünstigten
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit externer Kapitalgarantie - 2010.2 (VBPZV2010.2)
hutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht -; abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen - weltweit und
unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Ausschließlich den [...]
- 8 -
Auszug aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG):
Bundesgesetzblatt Nr. 400/1988 in der Fassung Bundesgesetzblatt I Nr. 151/2009
Gesetzliche Bestimmungen zur prämienbegünstigten
Produktinformationsblatt Merkur (PIBMerkur.2018)
ganz Österreich – oder in einzelnen Bundesländern
� Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten
� Weltweit
Welche Verpflichtungen habe ich?
− Die Merkur Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über
Produktinformationsblatt Begräbniskostenvorsorge 2022 (PIBLV22101.2022)
Prämien
minus Versicherungssteuer und Stückkosten ausbezahlt.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Vor Vertragsabschluss müssen Sie
sich identifizieren (Vorlage eines Ausweises bzw. Firmenbu
Deckungspaket (Kfz-Reparaturwerkstätten) (AH817) (AH817)
berechtigt ist.
Der Versicherungsschutz umfaßt insbesondere auch:
1. Sachschäden durch Umweltstörung
1.1 Die besondere Vereinbarung gemäß Art 6 AHVB ist getroffen.
1.2 Nur aufgrund besonderer [...] 1 AHVB mitversichert. Diese Deckungserweite-
rung gilt jedoch nicht für den Bereich Umweltstörung im Sinne von Art 6 AHVB sowie für den
Bereich des Produktehaftpflichtrisikos gemäß A [...] ständige Emissionen bleiben vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen. Für Sachschäden durch Umweltstörung gelten ausschließlich die Bestimmungen des
Art 6 AHVB.
7.3 Die Versicherungssumme