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Besondere Bedingung für den Einschluss des Feuerrisikos (BW-S4.1)
subsidiär auch auf Schäden an oder Verlust
der versicherten Sachen (ausgenommen Altbauten) durch Brand, Blitzschlag und Explosion
erstreckt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1
Ausschluss des Feuer-Risikos (CD3002.12)
erstreckt sich, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache nicht auf
Schäden, die eingetreten sind durch Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art (einschließlich
der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden)
Milchgeldersatz (F826)
nachgewiesenen Ko-
sten des Milchzukaufs herangezogen.
Die Haftungszeit beträgt nach einem Brandschaden ....................... 30 Tage
bei Stromtod ......................
Ausschluss Feuer und Einbruchdiebstahl (CS8.1)
erstreckt sich, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache nicht auf
Schäden, die eingetreten sind durch Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art (einschließlich
der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden)
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (F130)
Versicherungsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-
Anhängern des Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzschlag und Explosion gelten bis zur Höhe
der vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen