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Sanktionsklausel (TRSANKTION)
TRANSPORT - Sanktionsklausel - TRSANKTION
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit
und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbare
Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches (KA820) (KA820)
FAHRZEUG-KASKO - Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches - KA820
In Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die in
der Polizze angeführten Staaten.
U845-99 (U845-99)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 845-99
Familienunfallversicherung Variante C
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten und seinen Ehepart
Wiederaufnahme des landw. Betriebes/Aufnahme Gewerbebetrieb (F81)
FEUER F81
WIEDERAUFNAHME DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBES,
AUFNAHME EINES GEWERBLICHEN BETRIEBES
D
Ausschluß Feuer und Einbruchdiebstahl (CS8) (CS8)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS8
Ausschluß des Feuer- und Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-
und Beraubungs-Risikos
Aufgrund besonderer