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Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85-95) (AEB85-95)
Fassung 1995
ALLGEMEINE EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN (AEB)
Allgemeiner Teil
Unfall-Schmerzensgeld (U824.1) (U824.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U824.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten ununterbrochenen Spitalaufenthalt
Unfall-Schmerzensgeld (U824-95.1) (U824-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 824-95.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
2%,
ab
Genesungsbeitrag (U825.1) (U825.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U825.1
Genesungsbeitrag
Genesungsbeitrag wird geleistet, wenn sich der Versicherte wegen eines Ver
Herzinfarkt, Schlaganfall und Bewußtseinsstörungsklausel (U826.1) (U826.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U826.1
Herzinfarkt, Schlaganfall und Bewußtseinsstörung
Artikel 17, Pkt. 8. und 9. der Allgemeinen