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liegenden AGBs können Sie von hier aus direkt abrufen. Nutzungsbedingungen AGB & Rücktritt Gleichbehandlung Impressum OS-Plattform Datenschutz Website, Cookies, Social Media Börsegesetz Nachhaltigkei [...] Ihrem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen können. Belehrung_Ruecktrittsrechte_07.2022.pdf (PDF) Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Versicherungsbereich Die Oberösterreichische Versicherung AG bietet [...] einheitlich, dh. geschlechtsneutral kalkuliert und sind daher für beide Geschlechter gleich. Sollten Sie Fragen zu dieser Website haben, kontaktieren Sie uns bitte unter: office@ooev.at Impressum/Offenlegung gemäß
MERKBLATT FÜR DEN SCHADENSFALL (BBTRP05)
erwähnten Unterlagen beizubringen.
Die Beachtung dieser Punkte vermeidet Rückfragen und ermöglicht eine rasche
Abhandlung des Schadens.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer jeden Sch [...] ist unverzüglich zu beantragen, wenn
äußerliche Spuren eines widerrechtlichen Eingriffes vorhanden sind.
Eine bahnamtliche Bestätigung auf dem Frachtbrief genügt nicht.
Die Abschrift [...] Entdeckung des Schadens, die Bahn schriftlich zur Besichtigung und
Ausfertigung einer Hausverhandlung aufgefordert werden.
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Autonomes Fahren: Aus für die Kfz-Versicherung?
2050 mehr autonom als von Menschen gesteuerte Fahrzeuge unterwegs sein werden. Zurück also zur Ausgangsfrage: Wer wird verantwortlich sein? Für den Vorsitzenden des Institutes für Versicherungswirtschaft [...] Schadensfall im Durchschnitt teurer sein wird. Interessant ist für die Versicherungsunternehmen auch die Frage, wie Mobilität in Zukunft organisiert sein wird – Stichwort Sharing. Auch die unterschiedliche Ge [...] g in urbanen Ballungszentren einerseits und ländlichen Gebieten anderseits bleibt eine spannende Frage.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBSU.2018.1)
unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf
auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Fragen zur
Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheits-
fragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf
auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Fragen zur
Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheits-
fragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige