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Allgemeine Bedinungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91.1)
(1) Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versi-
cherung ausgesetzt sind.
a) Bei Verlust und/oder Beschädigung von Maschine oder Motor, e [...] Gefahr
erhöhen oder einem Dritten die Gefahrerhöhung gestatten, widrigenfalls Leistungsfreiheit des Versi-
cherers gemäß § 25 VersVG gegeben ist. Als Gefahrerhöhung gilt insbesondere die Überlassung [...]
(4) Geldleistungen des Versicherers sind einen Monat nach Beendigung der zur Feststellung des Versi-
cherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig; im Falle
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91) (AWK91)
(1) Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versi-
cherung ausgesetzt sind.
a) Bei Verlust und/oder Beschädigung von Maschine oder Motor, e [...] Gefahr
erhöhen oder einem Dritten die Gefahrerhöhung gestatten, widrigenfalls Leistungsfreiheit des Versi-
cherers gemäß § 25 VersVG gegeben ist. Als Gefahrerhöhung gilt insbesondere die Überlassung [...]
(4) Geldleistungen des Versicherers sind einen Monat nach Beendigung der zur Feststellung des Versi-
cherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig; im Falle
Zusatzklausel für die Variante Superschutz (LPS-96) (LPS-96)
- Innerhalb eines Beobachtungszeitraumes (= Versicherungsjahr) wurden vom Versicherer keine Versi-
cherungsleistungen erbracht bzw. keine Rückstellungen (Reserven) gebildet;
- Erfüllung der P [...] un-
sachgemäße Instandhaltung der versicherten Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch vom Versi-
cherungsschutz ausgenommen.
7. Milchgeldersatz
Nach einem im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823) (U823)
geboten.
Durch diese Versicherung sind der Ehepartner mit 100% und die Kinder mit je 50% der für den Versi-
cherungsnehmer vereinbarten Versicherungssummen für den Todesfall, den Fall der dauernden Invalidi-
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823.1) (U823.1)
Durch diese Versicherung sind der Ehepartner mit 100% und die Kinder mit je 50% der für den Versi-
cherungsnehmer vereinbarten Versicherungssummen für den Todesfall, den Fall der dauernden Invalidi-