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Putzereien und Wäschereien (AH308) (Ausschluß von Schäden am Putz- oder Waschgut) (AH308)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH308
PUTZEREIEN UND WÄSCHEREIEN
Schäden am Putz- oder Waschgut sind gemäß Art. 7, Pkt. AHVB generell vom Versicherungs
Schmieden mit Hufbeschlag (Schäden an Tieren) (AH309) (AH309)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH309
SCHMIEDEN MIT HUFBESCHLAG
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 8. AHVB auch auf Schade
Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen (AH311) (AH311)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH311
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 8. A
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, (AH312) die Fremdzwecken dienen (AH312)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH312
GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN,
DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 2.3
Gewerbsmäßige Vermietung (Verleihung) ( AH313) (AH313)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH313
GEWERBSMÄSSIGE VERMIETUNG (VERLEIHUNG)
Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt A, Z. 1., 2. Absatz EHVB ist get