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Verwahrung von beweglichen Sachen (AH314) (AH314)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH314
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen
Tätigkeiten an unbeweglichen Sachen (AH315) (AH315)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE HAFTPFLICHT AH315
TÄTIGKEITEN AN UNBEWEGLICHEN SACHEN
1. Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an jenen Teilen von unbeweglic
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Superschutz" (WSV-A2.1) (WSV-A2.1)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR WOHNHAUS-SCHUTZ-VERSICHERUNG
"SUPERSCHUTZ" (WSV-A2.1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversi
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B2.1) (WSV-B2.1)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR WOHNHAUS-SCHUTZ-VERSICHERUNG
"KOMFORTSCHUTZ" (WSV-B2.1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachver
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Grundschutz" (WSV-C2.1) (WSV-C2.1)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR WOHNHAUS-SCHUTZ-VERSICHERUNG
"GRUNDSCHUTZ" (WSV-C2.1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversi