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Einrichtung in Gemeinschaftsräumen (L140)
LEITUNGSWASSER L140
Einrichtung in Gemeinschaftsräumen
Die Einrichtung gemeinschaftlich genutzter Räume gilt ergänzend zu Art. 3 Punkt 1. AWB bis zu
der in der Polizze angeführten Versicherungssumm
Einrichtung in Gemeinschaftsräumen (St140)
STURM - Einrichtung in Gemeinschaftsräumen - St140
Die Einrichtung gemeinschaftlich genutzter Räume gilt gemäß Artikel 3 Punkt 1 AStB bis zu der in
der Polizze angeführten Versicherungssumme auf ers
Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH435.3) (AH435.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH435.3
FREMDENBEHERBERGUNG;
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN DER BEHERBERGUNGSGÄSTE,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASS
Einbruchschäden an Gartentoren (H409)
HAUSHALT - Einbruchschäden an Gartentoren - H409
Schäden an Gartentoren infolge Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten gelten in
Erweiterung von Artikel 1 Punkt 2.2.7. ABH bis zu der i
Haushalt ohne Privathaftpflicht (H600)
HAUSHALT - Risikoausschluß Privathaftpflicht - H600
In Abänderung der ABH und der darüber hinaus geltenden DaHeim-Bedingungen gilt die für den
Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen en