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Überlassung von Reittieren an betriebsfremde Personen (AH2434.16)
Schadenersatzverpflichtungen aus der Überlassung von
Reittieren an betriebsfremde Personen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Selbstbehalt in jedem Schadenfall (KG10a) (KG10a)
hat in jedem Schadenfall 20 % vom Schadenbetrag, mindestens EUR
72,67,- selbst zu tragen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Heuwehreinsatz (Fe2110.16)
ersetzt der Versicherer die dadurch
anfallenden, nachgewiesenen Kosten in ortsüblicher Höhe.
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Bohranlagen für Erdöl- und Erdgasgewinnung (F34)
schutz erstreckt sich
nicht auf Schäden, die durch Bohrlocheruptionen verursacht werden.
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Selbstbehalt (VH007) (VH007)
selbst zu tragen.
Schäden bis zu ................ fallen nicht unter die Versicherung.
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