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F906 (F906)
unberührt.
Dies bezieht sich natürlich nicht auf Auflagen der Behörden (Bau-, Feuerpolizei, Brandverhütung),
die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
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Milchgeldersatz (Fe2112.16)
Milchzukaufs herangezogen.
Die Haftungszeit beginnt mit dem Schadeneintritt und beträgt
nach einem Brandschaden ..................... 30 Tage
bei Stromtod ............................................. 7 Tage
Glühendflüssige Schmelzmassen (FBU116)
bestimmungswidriges Ausbrechen glühendflüssiger Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder
Leitungen ohne Brand.
Schäden an diesen Behältnissen oder Leitungen selbst gelten ebenfalls als Sachschäden.
2. Nicht
Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2024)
Versicherung beansprucht werden
kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
2. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer erklärt, dass ihm bei Ve [...] unberührt.
Dieser Punkt 2 bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei,
Brandverhütung), die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
3. Versicherungswert
Sofern nichts anderes vereinbart [...] Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert.
8.1. Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Artikel 3 Punkt 2.3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB.
Im Rahmen
ALKB98 (ALKB98)
Hagel, Lawine, Schneedruck und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h);
1.2. Brand oder Explosion
1.3. Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;
[...] nicht behördlich Anordnungen entgegenstehen, zu befolgen hat;
2.4. daß ein Schaden der durch Brand, Explosion, Raub, Diebstahl oder unbefugten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen entsteht