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MERKBLATT FÜR DEN SCHADENSFALL (BBTRP05)
erwähnten Unterlagen beizubringen.
Die Beachtung dieser Punkte vermeidet Rückfragen und ermöglicht eine rasche
Abhandlung des Schadens.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer jeden Sch [...] ist unverzüglich zu beantragen, wenn
äußerliche Spuren eines widerrechtlichen Eingriffes vorhanden sind.
Eine bahnamtliche Bestätigung auf dem Frachtbrief genügt nicht.
Die Abschrift [...] Entdeckung des Schadens, die Bahn schriftlich zur Besichtigung und
Ausfertigung einer Hausverhandlung aufgefordert werden.
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Autonomes Fahren: Aus für die Kfz-Versicherung?
2050 mehr autonom als von Menschen gesteuerte Fahrzeuge unterwegs sein werden. Zurück also zur Ausgangsfrage: Wer wird verantwortlich sein? Für den Vorsitzenden des Institutes für Versicherungswirtschaft [...] Schadensfall im Durchschnitt teurer sein wird. Interessant ist für die Versicherungsunternehmen auch die Frage, wie Mobilität in Zukunft organisiert sein wird – Stichwort Sharing. Auch die unterschiedliche Ge [...] g in urbanen Ballungszentren einerseits und ländlichen Gebieten anderseits bleibt eine spannende Frage.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf
auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Fragen zur
Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheits-
fragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBSU.2018.1)
unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf
auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Fragen zur
Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheits-
fragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO04)
angeführten Umfang sowie
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst - soweit nicht eine
vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen
über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen - in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen -
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige