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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO04)
angeführten Umfang sowie
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst - soweit nicht eine
vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen
über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen - in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen -
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO06)
angeführten Umfang sowie
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst - soweit nicht eine
vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen
über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen - in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen -
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO05)
angeführten Umfang sowie
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst - soweit nicht eine
vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen
über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen - in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen -
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012.1 (VBPR2012.1)
kriegerischen Handlungen,
- infolge Teilnahme an Unruhen auf Seiten der Unruhestifter oder
- durch die Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich
strafbarer Handlungen , für die [...] Demenzerkrankung,
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt
oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der [...] oder behandelnde Arzt trifft, um die Heilung zu
fördern, oder die Pflegebedürftigkeit oder die Demenzerkrankung zu mindern, müssen befolgt werden;
Operationen oder sonstige invasive Behandlungen zählen
Hochzeitsversicherung - Was ist das?
für sich selbst entscheiden. Flitterwochenversicherung Bei dieser Form der Hochzeitsversicherung handelt es sich im Prinzip um gewöhnliche Reiseversicherungen, welche unter einem knackigeren Namen unters [...] absichern möchte oder nicht. Für Interessierte haben wir weitere Informationen, häufig gestellte Fragen, sowie einen unverbindlichen Prämienrechner auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.