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Hochzeitsversicherung - Was ist das?
für sich selbst entscheiden. Flitterwochenversicherung Bei dieser Form der Hochzeitsversicherung handelt es sich im Prinzip um gewöhnliche Reiseversicherungen, welche unter einem knackigeren Namen unters [...] absichern möchte oder nicht. Für Interessierte haben wir weitere Informationen, häufig gestellte Fragen, sowie einen unverbindlichen Prämienrechner auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBSU.2018.1)
unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf
auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Fragen zur
Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheits-
fragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf
auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Fragen zur
Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheits-
fragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO06)
angeführten Umfang sowie
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst - soweit nicht eine
vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen
über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen - in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen -
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO05)
angeführten Umfang sowie
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst - soweit nicht eine
vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen
über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen - in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen -
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige