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Pflicht der unverzüglichen Schadenmeldung (KG7.1)
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen
und Kühlhäusern sind Schäden, deren Betrag voraussichtlich EUR 750,00 überschreiten wird, unver-
züglich telefonisch, telegrafisch oder
Schäden durch austretendes Aquarienwasser (H46.1)
HAUSHALT H46.1
AQUARIUM, WASSERBETTEN
In Erweiterung des Art. 2 Pkt. 3 der ABH erstreckt sich der Ver
Startwohnung, Grundausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (H401)
HAUSHALT - Startwohnung, Grundausstattung - Entschädigungsgrenze bei
Einbruchdiebstahl - H401
In Startwohnungen bzw. Wohnungen mit Grundausstattung betragen die Entschädigungsgrenzen
bei Einbruchdie
Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt (AH102)
HAFTPFLICHT - Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt - AH102
In Erweiterung von Artikel 6 AHVB sind Sachschäden durch Umweltstörung infolge
Mineralölaustritt am Erdreich des Versicherungsgrundst
Risikosituation (CS2) (CS2)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS2
Risikosituation
Eine Änderung der Risikosituation gemäß den Angaben in dem Risiko-Erfass