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Dichtungsschäden an Rohren (L132)
LEITUNGSWASSER - Dichtungsschäden an Rohren - L132
In Erweiterung des Art. 1 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen
Leitungswasserschäden (AWB) umfasst der Versicherungsschutz auch die
Hofeinfriedungen und Infrastruktur (F124)
FEUER F124
Hofeinfriedungen und Infrastruktur
Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgarten, Oberflächenbefestigungen wie As
U804.2 (U804.2)
U804.2
Herzinfarkt als Unfallfolge
In Abänderung des Art. 18 Pkt. 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001) erstreckt sich der Versiche
Pflicht der unverzüglichen Schadenmeldung (KG7) (KG7)
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und
Kühlhäusern sind Schäden, deren Betrag voraussichtlich ATS 10.000,-- (EUR 726,73) überschreiten
wird, unverzüglich telefonisch
Ausschluss von Glasbruchschäden (H500)
HAUSHALT - Ausschluss von Glasbruchschäden - H500
Abweichend von Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH) erstreckt
sich der Versicherungsschutz nicht auf Glasbruchschäden