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Ausschluss von Schäden durch Glasbruch (H22.1)
HAUSHALT H22.1
BESONDERE BEDINGUNG AUSSCHLUSS VON GLASBRUCHSCHÄDEN
Abweichend von Art. 2 der Allgemeinen Bedin
Schäden durch Aquarienwasser und/oder Flüssigkeit aus Wasserbetten (H300)
HAUSHALT - Aquarienwasser und/oder Flüssigkeit aus Wasserbetten - H300
In Erweiterung des Art. 2 Pkt. 3 der ABH erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden
an den versicherten Sachen dur
Ausschluß Leitungswasser (CS12) (CS12)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS12
Ausschluß des Leitungswasserschaden-Risikos
In Abweichung des Art. 2, Pkt. 1.4 der Allgemeine
Bes.Bed. Leitungswasserversicherung (HH20) (HH20)
HAUSHALT BESONDERE BEDINGUNG HH20
BESONDERE BEDINGUNG LEITUNGSWASSERSCHADENVERSICHERUNG
Abweichend von Art. 2 der Allge
Bes.Bed. Einbruchdiebstahlversicherung (H18) (H18)
HAUSHALT H18
BESONDERE BEDINGUNG EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG
Abweichend von Art. 2 der Allgemeinen Beding