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Bes.Bed. Leitungswasserversicherung (H20) (H20)
HAUSHALT BESONDERE BEDINGUNG H20
BESONDERE BEDINGUNG LEITUNGSWASSERSCHADENVERSICHERUNG
Abweichend von Art. 2 der Allge
Ausschluß von Bau-, Gerüst- und sonst.belangreichen Arbeiten (G4) (G4)
GLAS G4
BAU-, GERÜSTE- ODER SONSTIGE BELANGREICHE ARBEITEN
Es ist vereinbart, daß der Versicherer für Glasbr
Hofeinfriedungen (Fe2117.16)
FEUER - Hofeinfriedungen - Fe2117.16
Schäden an Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten, verursacht durch ein versichertes
Schadenereignis, sind bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze a
Schwimmbad-Absorberanlagen (L122)
LEITUNGSWASSER - Schwimmbad-Absorberanlagen - L122
Abweichend von Art. 2 der AWB sind Schäden durch, mit den Gebäuden fest verbundene,
wasserführende Schwimmbad-Absorberanlagen samt dazugehörigen Ro
Fußboden- und/oder Wandheizung (L118)
LEITUNGSWASSER - Fußboden- und/oder Wandheizung - L118
Abweichend von Artikel 2 Punkt 6 AWB sind Schäden am oder durch das Wärmeabgabesystem
einer wasserführenden Fußboden- und/oder Wandheizung mitv