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ImGeschäft-Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (IG-FBU-03.1) (IG-FBU-03.1)
DURCH RADIOAKTIVE ISOTOPE BZW. RADIO-
AKTIVE VERUNREINIGUNG (KONTAMINATION) INFOLGE EINES VERSI-
CHERTEN SACHSCHADENS
Unterbrechungsschäden, die als Folge eines Sachschadens gemäß
Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (H37.1) (H37.1)
7. Entstehen Kosten für die Behandlung von versicherten Sachen, die bereits vor Eintritt des Versi-
cherungsfalles kontaminiert waren (Altlasten), so werden nur jene Kosten ersetzt, die den für
Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (HH37.1) (HH37.1)
7. Entstehen Kosten für die Behandlung von versicherten Sachen, die bereits vor Eintritt des Versi-
cherungsfalles kontaminiert waren (Altlasten), so werden nur jene Kosten ersetzt, die den für
Im Geschäft - Glasversicherung (IG-G-03) (IG-G-03)
Voraussetzung für die Gewährung dieses Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER ODER FÜHRENDER GLASVERSICHERER
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95 (BW1-95)
erfolgt
nachher eine Ablehnung der Versicherungsleistung durch den Versicherer, so kann der Versi-
cherungsnehmer noch innerhalb eines Monates nach dieser Ablehnung kündigen.
b) [...]
Rettungskosten sind die notwendigen nachgewiesenen Selbstkosten - ohne Gewinn - des Versi-
cherungsnehmers (Versicherten), die im Fall unmittelbar drohender Gefahr bei Eintritt eines [...] Ver-
sicherungsnehmers (Versicherten), die infolge eines dem Grunde nach ersatzpflichtigen Versi-
cherungsfalles aufgewendet werden müssen, um den Schadenort aufzuräumen einschließlich