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Planung/Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge (AH3827.12)
Bremsen, Antrieb und
Fahrwerk.
2. Sicherheitsrelevant sind die in Pkt. 1 genannten Teile, wenn deren Mangelhaftigkeit einen
wesentlichen Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit (§ 57 KFG)
U109.2 (U109.2)
U109.2
Die Versicherung erstreckt sich ausschließlich auf solche Unfälle, die die Versicherten bei der
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Dienste des Versicherungsneh
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U860)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U860
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (
Luftfrachtkosten (MB70)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB70
Luftfrachtkosten
In Erweiterung des Art. 6(2) lit. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicheru
Einschränkung auf das Garagenrisiko (KA001) (KA001)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA001
GARAGENRISIKO
Das Fahrzeug ist durch die Abmeldung (§ 43 KFG) oder Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzei-