Suche
Inventar - nicht dem versicherten Betrieb dienend (M2674) (M2674)
BESONDERE VEREINBARUNG M2674
Inventar - nicht dem versicherten Betrieb dienend
Versichert gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumm
Einzelunfallversicherung für Kinder (U105.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U105.4
Einzelunfallversicherung für Kinder
Gemäß Art. 8, Pkt. 3 AUVB 2003 werden für Personen unter 15 Jahren für den Todesfall im Rahmen der
Schäden durch Witterungsniederschläge, Rückstau, Kondenswasser in Lüftungsrohren (L827) (L827)
LEITUNGSWASSER BESONDERE BEDINGUNG L827
Schäden durch Witterungsniederschläge,
Rückstau, Kondenswasser in Lüftungsrohren
- In Abänderung
Erd- und Bauarbeiten (MB68)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB68
Erd- und Bauarbeiten
In Erweiterung des Art. 6(2) lit. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicher
Einzelunfallversicherung für Kinder (U105.1) (U105.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U105.1
Einzelunfallversicherung für Kinder
Gemäß Art. 8, Pkt. 3 AUVB 1995 werden für Pe