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Allgemeine Bedingungen für die Maschinenbruchversicherung (AMB80-95) (AMB80-95)
Fassung 1995
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON MASCHINEN,
MASCHINELLEN EINRICHTUNGEN UND APP
AMTS-ORGAN001 (AMTS-ORGAN001)
AMTSHAFTPFLICHT-ORGAN BESONDERE BEDINGUNG OH005
Mitversichert ist die Tätigkeit auch für andere Rechtsträger.
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ANP (ANP)
ANPASSUNGSKLAUSEL - VersVG-Novelle 1994
1. Der gegenständliche Versicherungsvertrag wurde auf der Grundlage der Versicherungsvertragsgeset-
zes 1958 BGBl 1959/2 idF des BGBl 1993/90 und 1994
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (F130)
FEUER - Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger am Grundstück - F130
Schäden an, auf dem Versicherungsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-
Anhängern des Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzsc
Glasversicherung: Waren und Dekorationsmaterial (G735)
Glasversicherung: Waren und Dekorationsmaterial (G735)
Der Versicherer leistet bis zu dem vereinbarten Betrag auf erstes Risiko Entschädigung auch für
Schäden an ausgestellten Waren und Dekoratio