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Progression 300 Kollektivunfallversicherung ab 11% Dauerinvalidität (U1012.300.11)
Höhe gezahlt,
- mindestens 67%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungsleistung in 3-facher Höhe
gezahlt.
Die Invaliditätsgrade beziehen sich jeweils auf den Gesamtkörperwert.
Der [...] Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB), wobei zur Bemessung [...] I I
I 10 I - I - I
I 11 I 6,5 I 6,5 I
I 20 I 10 I 10 I
I 30 I 15 I 15 I
I 33 I 16,5 I 16,5
Sicherheitsvorschriften für besondere industrielle und gewerbliche Anlagen (SB95)
mindestens 50 m getrennt sein.
3. Wenn die Sägespäne zur Ausfüllung von Terrainunebenheiten verwendet werden, müssen die
betreffenden Stellen unverzüglich mit einer mindestens 20 cm hohen Schicht Erde, Schotter [...] Nachlauf des
Heizmediums selbsttätig absperren.
2.3. Die Trockner sind in kurzfristigen Zeitabständen, nach Möglichkeit wöchentlich, zu reinigen.
3. Späne- und Staubabsaugung
Sämtliche Maschinen, bei [...] Großbehältern gemäß Pkt. 1.3. oder in
eigenen Lagerräumen gemäß Pkt. 1.4., Zwischen- und Fertigprodukte aus PVC dürfen nur in
Lagerräumen gemäß Pkt. 1.4. gelagert werden.
1.3. Silos und sonstige Großbehälter
Transportversicherung von Umzugsgut (TRUT-08)
bis insgesamt 10 % der Gesamtversicherungssumme, höchstens jedoch bis zu einem
Einzelwert von EUR 20.000,-
leicht zerbrechliche Gegenstände wie z.B. Glas, Porzellan, Keramik, Kunst- oder Naturstein [...] Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen
Transportversicherungs-Bedingungen AÖTB „volle Deckung“.
3. Dauer der Versicherung
Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Güter ihren bisherigen
Sammelklausel Haushalt - bewohnte Risken (H800.1) (H800.1)
1
BESONDERE BEDINGUNG 800.1
Vandalismusschäden (28)
In Erweiterung von Art. 2 Pkt. 3. 1. der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH)
leistet der Versicherer auch dann [...] der Täter versicherte Sachen vorsätzlich zer-
stört oder beschädigt, nachdem er gemäß Art. 2 Pkt. 3.2. der ABH in die Versicherungsräumlichkeiten
eingedrungen ist.
Bewohnt (30)
Wenn das Gebäude [...] Sicherungen nicht vollständig vorhanden sind, gilt bei Einbruchdieb-
stahlschäden ein Selbstbehalt von 20 % je Schaden, mindestens EUR 363,36,--.
Besondere Bedingung für die Versicherung von Nebenkosten
Klauselsammlung Haushalt - bewohnte Risken (H800.1) (HH-800.1)
1
BESONDERE BEDINGUNG 800.1
Vandalismusschäden (28)
In Erweiterung von Art. 2 Pkt. 3. 1. der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH)
leistet der Versicherer auch dann [...] der Täter versicherte Sachen vorsätzlich zer-
stört oder beschädigt, nachdem er gemäß Art. 2 Pkt. 3.2. der ABH in die Versicherungsräumlichkeiten
eingedrungen ist.
Bewohnt (30)
Wenn das Gebäude [...] Sicherungen nicht vollständig vorhanden sind, gilt bei Einbruchdieb-
stahlschäden ein Selbstbehalt von 20 % je Schaden, mindestens S 5.000,--.
Besondere Bedingung für die Versicherung von Nebenkosten