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Deckungspaket AH815.2 (AH815.2)
SACHEN
1. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die der Versi-
cherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Repara- [...] ng.
3. Schäden an Bauwerken durch Hebungen, Senkungen oder Erschütterungen sind im Rahmen des Versi-
cherungsschutzes nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das statische Gefüge
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
Kunst-
stoffverglasungen Lichtkuppeln) in der Sturmversicherung - über und unter Erdniveau versi-
chert. Dabei zählen zu den Baubestandteilen auch:
- Blitzschutzanlagen,
[...]
werden, sind nicht versichert. Bei Vermischung von nicht versicherten Sachen mit versi-
cherten Sachen werden nur die Entsorgungskosten für die versicherten Sachen ersetzt.
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Elementarkasko (EKB1993) (EKB1993)
Ansehen
oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versi-
cherer nicht.
3. Die Alteile (auch das Wrack) verbleiben dem Versicherungsnehmer. Ihr [...] Monates
nach Eingang der Schadensanzeige nicht feststellen, hat der Versicherer auf Verlangen des Versi-
cherungsnehmers angemessene Vorschüsse zu leisten.
Artikel 5
Obliegenheiten
1. Es
ZuHaus-Standardschutz (ZH-06)
allfäl-
lige Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers oder Versicherten gegen Dritte auf den Versi-
cherer über (Art. 11 AFB).
Der Versicherer verzichtet jedoch auf diesen Regreßanspruch, wenn sich [...]
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der vereinbarten Versi-
cherungssumme unter der Voraussetzung versichert, daß die Zwischenlagerung dem Versicherer unver-
Ergänzende Bedingungen (ZH-02)
allfäl-
lige Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers oder Versicherten gegen Dritte auf den Versi-
cherer über (Art. 11 AFB).
Der Versicherer verzichtet jedoch auf diesen Regreßanspruch, wenn sich [...]
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der vereinbarten Versi-
cherungssumme unter der Voraussetzung versichert, daß die Zwischenlagerung dem Versicherer unver-