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OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1007.15_alt)
UNFALL - OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle - UN1007.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wir
Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.15)
HAUSHALT - Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores -
DH1705.15
In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD
zählen im Eigentum des Vers
Wetterwarndienst per SMS (St5150.18)
ausgenommen bei Vorsatz - keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernommen.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Ver-
sicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Modell Basisschutz 300 (UN1047.16)
UNFALL - Modell Basisschutz 300 - UN1047.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 1%
Modell Superschutz 500 (UN1030.16)
UNFALL - Modell Superschutz 500 - UN1030.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Bet