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Prämienregulierung (CMR5)
CMR5
Artikel 12.1. CMR 81-95
Artikel 12.1. der Versicherungsbedingungen (CMR81-95) gilt ersatzlos gestrichen.
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Verpuffungsschäden (ZHF18.1)
FEUER ZHF18.1
VERPUFFUNGSSCHÄDEN
Schäden an Kachelöfen durch Verpuffung gelten in Erweiterung der A
Verpuffungsschäden an Kachelöfen (H60)
HAUSHALT H60
VERPUFFUNGSSCHÄDEN
Schäden an Kachelöfen durch Verpuffung gelten in Erweiterung d
Heuwehreinsatz (F110)
FEUER F110
Heuwehreinsatz
Wird zur Schadenverhütung ein Heuwehreinsatz notwendig, so ersetzt der Versicherer die dadurc
Wasserführende Klimaanlage (L126)
LEITUNGSWASSER - Wasserführende Klimaanlage - L126
Abweichend von Art. 2 Pkt. 8. der AWB sind Schäden an oder durch wasserführende Klimaanlagen
mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG -