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BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG 2003 (UKOL2003)
DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG UKOL2003
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) finden insoweit Anwendung, als in
nachstehenden Besonderen Bedingungen keine Sonderregelung [...] Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe Flugzeug, so gilt für
das Fluggastrisiko (Art. 6, Pkt 4. AUVB) ein Betrag von EURO 2.18 Mio als Höchstgrenze der
Versicherungsleistungen.
Überschreitet die [...] llversicherung ohne Namensangabe
3.1 Versicherte Personen
Versichert, soweit gemäß Art. 16 AUVB versicherbar, sind alle zu einer eindeutig beschriebenen Gruppe
gehörenden Personen zum gleichen
UKOL2001 (UKOL2001)
KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG 2001
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) finden insoweit Anwendung, als in
nachstehenden Besonderen Bedingungen keine Sonderregelung [...] Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe Flugzeug, so gilt für
das Fluggastrisiko (Art. 6, Pkt 4. AUVB) ein Betrag von EURO 2.18 Mio als Höchstgrenze der Versiche-
rungsleistungen.
Überschreitet die [...] llversicherung ohne Namensangabe
3.1 Versicherte Personen
Versichert, soweit gemäß Art. 16 AUVB versicherbar, sind alle zu einer eindeutig beschriebenen Grup-
pe gehörenden Personen zum gleichen
OÖV-Familienunfallversicherung - Single & Kind 100-0-100 (UN1006.24)
der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der Hauptversicherte sowie seine Kinder.
Kinder gelten mit je 100% der für den Hauptversicherten [...] mitversichert, ausgenommen Unfall-Taggeld.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen
Besondere Bedingungen für die Unfallinvalidität-Zusatzversicherung (VBUI1988)
des Artikel 17, II. und III. der AUVB 1965.
4. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf die Folgen der Kinderlähmung entfällt.
5. Von den im Auszug aus den AUVB 1965 aufgenommenen Artikeln gelten [...] versicherung
Es gelten die auszugsweise wiedergegebenen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1965) -
genehmigt durch das Bundesministerium für Finanzen mit den Bescheiden Zl. 39.605-19/65 vom [...] Summe die
dem Grad der Invalidität entsprechende Versicherungsleistung im Sinne des Artikel 10 der AUVB 1965
zu erbringen.
Die Haftung aus der Unfallinvalidität-Zusatzversicherung besteht solange, als
Premium ab 11 % Invalidität (UN1071.18)
UN1071.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 11 % erreicht [...] Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 25% und weniger als