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F902 (F902)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F902
AUSSENVERSICHERUNGSKLAUSEL
Einrichtungen und Vorräte gelten bis zur Höhe von 10 % des versicherten Werte
F903 (F903)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F903
SUMMENAUSGLEICHSKLAUSEL
Zwischen den in der Polizze genannten Positionen gilt Summenausgleich vereinbart
F904 (F904)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F904
RESTWERTKLAUSEL
In einem eventuellen Brandschaden gilt bei Gebäuden ein Restwert, soweit er nicht mehr
F905 (F905)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F905
VORÜBERGEHENDE ABWEICHUNGEN VON SICHERHEITSVOR-
SCHRIFTEN
Etwaige vorübergehende Abweichungen von Si
F906 (F906)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F906
ANERKENNUNG DER GEFAHRUMSTÄNDE
Der Versicherer erkennt an, daß ihm bei Vertragsabschluß sämtliche erhe