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Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-W97) (ZBF-W97)
- Außenantennen,
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen,
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen,
- bei Miet-, Wohnungseigentums- und Genossenschaftswohnhäusern die Einrichtung
Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2024)
ementen
- Balkonverkleidungen
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen und Anlagen zur Gebäudeüberwachung.
- Außenantennen (sofern keine Leistung aus [...] unberührt.
Dieser Punkt 2 bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei,
Brandverhütung), die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
3. Versicherungswert
Sofern nichts anderes vereinbart [...] Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert.
8.1. Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Im Rahmen der versicherten Feuerlöschkosten werden auch jene Kosten
Indirekte Blitzschäden - Var. 2 inkl. Außenanlagen (Fe3002.15)
Außenantennen, Telefon-, Torsprech- und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungs-
anlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb desd
Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen (F60) (F60)
brennbaren Bauteilen und Gegenständen einen
Mindestabstand von 1 m, von solchen, die mindestens brandhemmend verkleidet sind, einen
Mindestabstand von 0,5 m haben.
7. In sämtlichen Räumen der Trocknungsanlage
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
Betätigungselementen
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
2. Örtliche Geltung der Versicherung
Für bewegliche Sachen gilt