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Indirekte Blitzschäden (Fe1164.21)
Rolläden, Außenantennen, Torsprech- und Gegen-
sprechanlagen, Torbetätigungsanlagen, E-Ladestationen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
Außerhalb der versicherten Gebäude, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung v. Wohngebäuden (ZBF-WG98) (ZBF-WG98)
- Außenantennen,
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
- bei Miet-, Wohnungseigentums- und Genossenschaftswohnhäusern die Einrichtung
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-W97) (ZBF-W97)
- Außenantennen,
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen,
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen,
- bei Miet-, Wohnungseigentums- und Genossenschaftswohnhäusern die Einrichtung
Indirekte Blitzschäden - Var. 2 inkl. Außenanlagen (Fe3002.15)
Außenantennen, Telefon-, Torsprech- und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungs-
anlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb desd
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
Betätigungselementen
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
2. Örtliche Geltung der Versicherung
Für bewegliche Sachen gilt