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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2006.1)
und ihm die hiefür
benötigten Unterlagen auszuhändigen sind;
1.5. dass dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus
denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen [...] haftet nicht für Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder der versicherten
Person von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung von Versicherungsleistungen aus dem
gegenständlichen Versicherungsvertrag zugefügt
Allgemeine Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2006) (ABKSS2006)
und ihm die hiefür
benötigten Unterlagen auszuhändigen sind;
1.5. dass dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus
denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen [...] haftet nicht für Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder der versicherten
Person von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung von Versicherungsleistungen aus dem
gegenständlichen Versicherungsvertrag zugefügt
Allgemeine Bedingungen für den Keine -Sorgen-Schutzengel (ABKSS2013)
in den Allgemeinen
Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) angeführt werden, sind im Anhang zu
den ABKSS in vollem Wortlaut wiedergegeben.
Inhaltsverzeichnis:
Artikel 1 Abwicklung, Beauftragung [...] Verpflichtung zur Leistung gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des § 6 Abs. 3 VersVG (siehe Anhang) bewirkt, werden bestimmt,
1.1. dass der Notfallzentrale des Versicherers sämtliche Versicherungsfälle [...] Oberösterreichische Versicherung AG - 20.01.2022 - Seite 1 / 3
1.5. dass dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus
denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen
Versicherungsbedingungen für die Todesfallzusatzversicherung - 2004 (VBTFZ2004)
übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle mit dem Antrag
verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
(2) Wenn das Todesfallrisiko eines anderen versichert [...] ist auch dieser
für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung verantwortlich.
(3) Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, können wir innerhalb der
ersten drei Jahre
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, oder
1.2. der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande
sowie Anhänger, oder
1.3. der Versiche [...] Versicherungssumme.
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7.2. Bei mehreren Versicherungsfällen, die einen ursächlich zusammenhängenden, einheitlichen Vor-
gang darstellen, steht die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung [...] besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
1.1. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Ge-
walttätigkeiten anläßlich einer öffentlichen