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KFZ in ruhendem Zustand auf dem Versicherungsgrundstück (F28)
Zustand - F28
Das Kraftfahrzeug ist nur in ruhendem Zustand und nur auf dem in der Polizze genannten
Grundstück versichert. Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die
Inbetriebsetzung des
KFZ ruhend und fahrend auf dem Versicherungsgrundstück (F65) (F65)
uge, ruhend und fahrend, auf dem in der Polizze genannten
Grundstück - F65
Das Kraftfahrzeug ist auf dem in der Polizze genannten Grundstück in ruhendem und fahrendem
Zustand versichert. Für Kraftfah [...] n ist der Versicherungsschutz örtlich auf Probefahrten
außerhalb des in der Polizze genannten Grundstücks in dessen Umgebung ausgedehnt.
Schäden, die am Motor infolge der in ihm vor sich gehenden bes
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW5030.19)
LEITUNGSWASSER – Zu- und Ableitungen außerhalb Versicherungsgrundstück –
LW5030.19
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 und 3 der, dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Leitungsw [...] Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden an Zu- und
Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes einschließlich der hierfür
erforderlichen Nebenarbeiten , ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache [...] Vereinbarung für die Versicherung von fremden Sachen gemäß Artikel
3 Punkt 1.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB als geschlossen. Werden mit diesen
Leitungen mehrere Liegenschaften versorgt, wird
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe1114.21)
g, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Versicherungsgrundstück - Fe1114.21
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, am Versicherungsgrundstück nach den Regeln
der Technik errichtete und mit [...] gemauerte Gartengriller,
- freistehende Pergolen, bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen
gemäß Klausel Fe1120.14 sind) und Sichtschutzanlagen,
- Infrastruktur wie Terrassen, Gehwege
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.21)
g, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Versicherungsgrundstück - St1114.21
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, am Versicherungsgrundstück nach den Regeln
der Technik errichtete und mit [...] gemauerte Gartengriller,
- freistehende Pergolen, bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen
gemäß Klausel Fe1120.14 sind) und Sichtschutzanlagen,
- Infrastruktur wie Terrassen, Gehwege