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Leitungswasser - Nebenkosten (ZHL30.1)
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der vereinbarten Versi-
cherungssumme unter der Voraussetzung versichert, daß die Zwischenlagerung dem Versicherer unver-
Wertanpassung - Gebäude und Betriebseinrichtungen (F175)
3.2. die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versi-
cherungsnehmers geänderte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten
Wertanpassung - Gebäude und Betriebseinrichtungen (F175.1)
oder
3.2. die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versi-
cherungsnehmers geänderte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten
Leitungswasser Nebenkosten (ZHL30)
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der vereinbarten Versi-
cherungssumme unter der Voraussetzung versichert, daß die Zwischenlagerung dem Versicherer unver-
Mitversicherung von Nebenkosten (ZHF10)
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der vereinbarten Versi-
cherungssumme unter der Voraussetzung versichert, daß die Zwischenlagerung dem Versicherer unver-