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Schadensuchkosten (CS17.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE BEDINGUNG CS17.1
Schadensuchkosten
Schadensuchkosten (Ausmessen bzw. Lokalisieren) gelten im Rahmen der vereinbarten
Verpuffungsschäden (Fe1108.15)
FEUER - Verpuffungsschäden - Fe1108.15
Schäden an oder durch Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in
Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB mitversichert.
Oberöste
Wasserführende Klimaanlage (LW5126.18)
LEITUNGSWASSER - Wasserführende Klimaanlage - LW5126.18
Abweichend von Art. 2.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden an oder durch
wasserführende Klimaanlagen mitversichert.
Oberöst
Schäden durch indirekten Blitzschlag (H39.1)
HAUSHALT H39.1
INDIREKTER BLITZSCHLAG
Schäden durch indirekten Blitzschlag (Überspannung bzw. In
Belegschäden (AH433)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH433
BELEGSCHÄDEN
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an fr