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Schäden durch indirekten Blitzschlag (H101)
HAUSHALT - Schäden durch indirekten Blitzschlag - H101
Schäden durch indirekten Blitzschlag (Überspannung bzw. Induktion) sind abweichend von
Art. 2 Pkt. 1.2. der ABH mitversichert.
Oberösterreichi
Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein (H413)
HAUSHALT - Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein - H413
Bargeld, Valuten, Goldmünzen, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Briefmarken- und
Münzensammlungen gelten während der Zeit des Unbewoh
Erweiterung Rohrersatz (ZHL34.1)
LEITUNGSWASSER
ZHL34.1
ERWEITERUNG ROHRERSATZ
Abweichend von Art. 8 Abs 8.2. werden die Kosten für den Austausch eines höchstens 10 m langen
Roh
Mitversicherung von Schäden durch indirekten Blitzschlag (H39)
HAUSHALT H39
INDIREKTER BLITZSCHLAG
Schäden durch indirekten Blitzschlag (Überspannung bzw. In
Mitversicherung von Schäden durch eine Sprinkleranlage (L11) (L11)
LEITUNGSWASSER L11
SPRINKLERANLAGE
Das Vorhandensein einer Sprinkleranlage wurde im Sinne des Art. 2 (1) der Allgemeinen