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E171 (E171)
EINBRUCH E171
SCHAUKÄSTEN, AUTOMATEN
Im Rahmen der Versicherungssumme ist die Beschädigung und die Wegnahme de
Mitversicherung von Schäden an/durch Schwimmbecken (L13) (L13)
LEITUNGSWASSER L13
SCHWIMMBECKEN
Das Vorhandensein eines Schwimmbeckens wurde im Sinne des Art. 2 (2) lit. b der Allgemei
Sprengstoffexplosionen F221 (F221)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F221
Sprengstoffexplosion
Abweichend von Punkt 2.1. der Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von indus
Verpuffungsschäden an Kachelöfen und sonstigen Öfen (H103)
HAUSHALT - Verpuffungsschäden an Kachelöfen und sonstigen Öfen - H103
Schäden an Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in Erweiterung der ABH
Art. 2, Pkt. 1.1. mitversichert.
O
Mitversicherung von Schäden an/durch Solaranlagen (L15) (L15)
LEITUNGSWASSER L15
SOLARANLAGE
Das Vorhandensein einer wasserführenden Solaranlage wurde im Sinne des Art. 2 (2) lit. d de