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ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
Betätigungselementen
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
2. Örtliche Geltung der Versicherung
Für bewegliche Sachen gilt
ZBW-WG98 (ZBW-WG98)
samt Betätigungselementen
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
- bei Miet-, Wohnungseigentums- und Genossenschaftswohnhäusern die Einrichtung
„Bei Kindern im Alles-ausprobier-Alter gibt’s nichts, was es nicht gibt“
l gereinigt und aus Fürsorge dann alle Blätter mit Sonnencreme eingeschmiert damit sie keinen Sonnenbrand bekommen.. ;-)" Michaela H. aus Asten: "(…) aber entschädigt mich halt auch für Kartoffelsalat
Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung) (ED3003.12)
ng gilt auf Erstes Risiko.
2. KASSENBOTENBERAUBUNG - HAFTUNGSERWEITERUNG AUF SCHÄDEN
DURCH BRAND, BLITZSCHLAG UND EXPLOSION
In Erweiterung der Zusatzbedingungen für die Beraubungsversicherung [...] bzw. von ihm in Fahrzeu-
gen mitgeführten, gemäß der vorliegenden Polizze versicherten Werte durch Brand, Blitzschlag und Ex-
plosion.
3. UNFALL VON KASSENBOTEN
Der Versicherer haftet auch dann
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen, Bürogeräte (F304) (F304)
Außenantennen, Telefon-, Torsprech-
und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
d) digitalen Alarmierungsanlagen der Feuerwehr (inkl. Sirenen- und Funkanlagen)