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Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.22)
dass die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, FBU, TBU)
4. Anerkennung der G [...] wird ein Regiezuschlag
von derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das brutto Grundgehalt/den Grundlohn
aufzuschlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, FBU, TBU, Gl, EC, ECBU, UG, UGBU)
25. Repräse [...] Betriebsvorschriften bei Bau-,
Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch
zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.21)
dass die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, FBU, TBU)
4. Anerkennung der G [...] wird ein Regiezuschlag
von derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das brutto Grundgehalt/den Grundlohn
aufzuschlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, EC, ECBU, UG, UGBU)
25. Repräsentantenklausel [...] Betriebsvorschriften bei Bau-,
Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch
zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte
Landwirtschaftliches Inventar auf fremden Grund (F821) (F821)
INVENTAR AUF FREMDEM GRUND
In Erweiterung der Zusatzbedingungen für die landwirtschaftliche Gesamtfeuerversicherung (ZL 6) gilt
landwirtschaftliches Inventar auch auf fremden Grundstücken innerhalb Österreichs
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe2114.22)
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und
Infrastruktur am Grundstück - Fe2114.22
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete [...] gen und
gemauerte Gartengriller
freistehende Pergolen, Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen,
Gehwege, Pflasterungen
elektrische Anlagenteile und Installationen von Solar-,
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (Fe1130.15)
FEUER - Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger am Grundstück- Fe1130.15
Schäden an, auf dem Versicherungsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-
Anhängern des Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzschlag [...] hmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Gemäß Art.6 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) gilt als Versicherungswert der