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Nebenkosten Sturm (ZHSt10.1)
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der vereinbarten Versi-
cherungssumme unter der Voraussetzung versichert, daß die Zwischenlagerung dem Versicherer unver-
Nebenkosten Sturm (ZHSt10)
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der vereinbarten Versi-
cherungssumme unter der Voraussetzung versichert, daß die Zwischenlagerung dem Versicherer unver-
ZB0 (ZB0)
be-
findlichen Anlagen. Auswirkungen untertags nach solchen Schadenereignissen sind innerhalb der versi-
cherten Haftungszeit nur bis zur Wiederherstellung der obertrags befindlichen Anlagen zu entschädi-
USP-G99 (USP-G99)
oder
b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versi-
cherungsnehmers geänderte Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage nicht dem
ZBF-LDW96 (ZBF-LDW96)
Schäden
2.1. Der Viehbestand ist auch gegen Schäden, die durch elektrischen Strom verursacht werden, versi-
chert.
2.2. Schäden durch Fermentation (Gärung, Verkohlung) sind nicht versichert.
3. Örtliche